Unterrichtsorganisation ab dem 20.03.2022

Ab dem 20. März 2022 gilt die geänderte Infektionsschutzverordnung.
"Das geänderte Infestionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tagen einer Maske in den Innenräumen von Schulen ... mit Wirkung ab dem 20. März 2022 grundsätzlich nicht mehr vor"

Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.

Das Tragen von Masken wird in der CJD Christophorusschule weiterhin empfohlen und mehrheitlich von den Schüler:innen auch eingehalten. Auch die Empfehlungen zur Hygiene gelten nach wie vor und werden von den Schülerinnen und Schülern umgesetzt. Die Trennwände auf den Schülertischen wurden inzwischen entfernt.

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