Fachkraft für Lagerlogistik

nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBIG) und § 25 Handwerksordnung (HwO)

Fachbereich: Wirtschaft und Verwaltung

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Berufliche Tätigkeiten:

Fachkräfte für Lagerlogistik nehmen Waren aller Art an und prüfen diese anhand der Begleitpapiere. Sie organisieren die Entladung der Güter, sortieren diese und lagern diese sachgerecht ein. Sie achten darauf, dass die Waren optimal gelagert werden. Im Warenausgang planen sie Auslieferungstouren und ermitteln die günstigste Versandart. Sie stellen Lieferungen zusammen, verpacken die Ware und erstellen Begleitpapiere. Beim Beladen von Transportmitteln bedienen sie Gabelstapler und sichern die Fracht. Darüber hinaus optimieren Fachkräfte für Lagerlogistik den innerbetrieblichen Material- und Informationsfluss. Sie erkunden Warenbezugsquellen, erarbeiten Angebotsvergleiche, bestellen Waren und veranlassen deren Bezahlung.


Ausgewählte schulische Inhalte:
-  Lagerlogistische Geschäftsprozesse
-  Organisation des Güterumschlags
-  Betriebliche Werteprozesse
-  Wirtschafts- und Betriebslehre
-  Datenverarbeitung
-  Fremdsprache Englisch

 

 

 

Beschäftigungsbereiche

Unternehmen in nahezu allen Wirtschaftsbereichen: Industrie-, Einzelhandels- Großhandels- und Speditionsbetriebe sowie weitere logistische Dienstleister

Weitere Informationen der ArbeitsagenturZurück zur Auswahlzurück zur Übersicht