Fachpraktiker*in Hauswirtschaft

 nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42 Handwerksordnung (HwO)

Fachbereich: Ernährungs- und Versorgungsmanagement


Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Berufliche Tätigkeiten:
Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker Hauswirtschaft unterstützen und versorgen unter Anleitung Menschen aller Altersstufen in verschiedensten Einrichtungen.


Ausgewählte schulische Inhalte:
-       Umgangsformen in der Begegnung mit Menschen unterschiedlichen Alters
-       Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
-       Lagerung, Vor- und Zubereitung von Lebensmitteln
-       Gesundheits- und Eignungswert von Lebensmitteln
-       Raum- und Wäschepflege
-       Planung und Durchführung von einfachen Beschäftigungsangeboten
-       Rezeptmengen und Kosten berechnen

 

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Beschäftigungsbereiche

zum Beispiel:
-       Senioreneinrichtungen
-       Großküchen / Kantinen
-       Wäschereien
-      Reinigungbetriebe

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