Fachpraktiker*in Hauswirtschaft
nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42 Handwerksordnung (HwO)
Fachbereich: Ernährungs- und Versorgungsmanagement
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Berufliche Tätigkeiten:
Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker Hauswirtschaft unterstützen und versorgen unter Anleitung Menschen aller Altersstufen in verschiedensten Einrichtungen.
Ausgewählte schulische Inhalte:
- Umgangsformen in der Begegnung mit Menschen unterschiedlichen Alters
- Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Lagerung, Vor- und Zubereitung von Lebensmitteln
- Gesundheits- und Eignungswert von Lebensmitteln
- Raum- und Wäschepflege
- Planung und Durchführung von einfachen Beschäftigungsangeboten
- Rezeptmengen und Kosten berechnen
-
Beschäftigungsbereiche
zum Beispiel:
- Senioreneinrichtungen
- Großküchen / Kantinen
- Wäschereien
- Reinigungbetriebe