Fachpraktiker*in für Holzverarbeitung

nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42 Handwerksordnung (HwO)

Fachbereich: Bau- und Holztechnik

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Berufliche Tätigkeiten:
Fachpraktiker*innen für Holzverarbeitung arbeiten im Herstellungsprozess von Möbeln, Fenstern und Türen, aber auch von Innenausbauten so­wie Messe-­ und Ladeneinrichtungen in Einzel- und Serienfertigung. Handwerkliche und maschinelle Arbeiten kommen vor.

Tätig sind sie sowohl in der Werkstatt als auch auf Baustellen. Neben der Erstellung von neuen Werkstücken werden auch Teile gepflegt, repariert und instand gesetzt.

Ausgewählte schulische Inhalte:
- Einfache Produkte aus Holz herstellen

- Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen

- Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen

- Kleinmöbel herstellen

- Einzelmöbel herstellen

- Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren

 

-

Beschäftigungsbereiche

zum Beispiel:
- Tischlereien
- Küchenfachfirmen
- Wohnungsbaugesellschaften
- Messebau
- Ladenbau

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