Fachpraktiker*in Küche

nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Fachbereich: Ernährungs- und Versorgungsmanagement

Ausbildungsdauer:
3 Jahre

Berufliche Tätigkeiten:

Fachpraktiker:innen Küche sind überwiegend in der Gemeinschaftsverpflegung tätig. Zu ihren Aufgaben zählen die Vor- und Zubereitung sowie das Anrichten einfacher Speisen und Gerichte nach vorgegebener Rezeptur unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus sind sie für die fachgerechte Bedienung und Reinigung der Arbeitsgeräte und Maschinen zuständig.

Ausgewählte schulische Inhalte:

-Hygienemaßnahmen

-Arbeitssicherheit

-Grundlagen der Ernährungslehre

-Pflanzliche Lebensmittel

-Tierische Lebensmittel

-Süßspeisen

-Rezeptberechnung

-Berechnung von Zubereitungsverlusten

-Sozialversicherung

-Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen

Beschäftigungsbereiche

Großküchen in:

-Restaurants

-Hotels

-Kantinen

-Krankenhäusern

-Seniorenheimen

Weitere Informationen der Arbeitsagenturzurück zur Übersicht