Fachpraktiker*in Küche
nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Fachbereich: Ernährungs- und Versorgungsmanagement
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Berufliche Tätigkeiten:
Fachpraktiker:innen Küche sind überwiegend in der Gemeinschaftsverpflegung tätig. Zu ihren Aufgaben zählen die Vor- und Zubereitung sowie das Anrichten einfacher Speisen und Gerichte nach vorgegebener Rezeptur unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus sind sie für die fachgerechte Bedienung und Reinigung der Arbeitsgeräte und Maschinen zuständig.
Ausgewählte schulische Inhalte:
-Hygienemaßnahmen
-Arbeitssicherheit
-Grundlagen der Ernährungslehre
-Pflanzliche Lebensmittel
-Tierische Lebensmittel
-Süßspeisen
-Rezeptberechnung
-Berechnung von Zubereitungsverlusten
-Sozialversicherung
-Rechtliche Grundlagen
Beschäftigungsbereiche
Großküchen in:
-Restaurants
-Hotels
-Kantinen
-Krankenhäusern
-Seniorenheimen