Fachpraktiker*in im Lagerbereich
nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO)
Fachbereich: Wirtschaft und Verwaltung
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Berufliche Tätigkeiten:
Fachpraktiker/innen im Lagerbereich nehmen die gelieferten Waren an und prüfen ihre Art und Menge. Sie erfassen die Waren mit elektronischen Geräten. Anschließend sortieren und lagern sie die Waren nach bestimmten Regeln. Bei Bedarf geben sie die Waren an die Empfänger im Betrieb weiter.
Außerdem verpacken Fachpraktiker/innen im Lagerbereich die Waren für den Versand und einen sicheren Transport. Dabei müssen sie bestimmte Sicherheitsvorschriften beachten. Zudem füllen Fachpraktiker/innen im Lagerbereich die Lieferpapiere aus und beschriften Pakete.
Ausgewählte schulische Inhalte:
- Güter annehmen und kontrollieren
- Güter lagern
- Güter bearbeiten
- Güter im Betrieb transportieren
- Güter kommissionieren
- Güter verpacken
- Güter verladen
- Güter versenden
Beschäftigungsbereiche
zum Beispiel:
- Logistikdienstleister
- Speditionen
- Handelsbetriebe