Friseur*in

 nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO)

Fachbereich: Gesundheit, Erziehung und Soziales

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Berufliche Tätigkeiten:

Betreuung und Beratung von Kunden in Bezug auf kosmetische Produkte und Gestaltung ihres äußeren Erscheinungsbildes.Ausführen von Haarschnitten, Umformungen, Farbveränderungen, Erstellen von Frisuren, Maniküren und Make-up.

Ausgewählte schulische Inhalte:
-  Empfang und Betreuung von Kunden
-  Typberatung
-  Farb- und Formveränderungen von Haaren
-  Hygiene und Gesundheitsschutz
-  Haarpflege und Gestaltung von Frisuren, Make-up und Nägeln
-  Warenpräsentation
-  Warenbestellung und Lagerhaltung

 

-

Beschäftigungsbereiche

zum Beispiel:
-  Friseurbetriebe
-  Wellness-Hotels
-  Seniorenheime
-  Kreuzfahrtschiffe
-  mobile(r) Friseur(in)

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