Friseur*in
nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO)
Fachbereich: Gesundheit, Erziehung und Soziales
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Berufliche Tätigkeiten:
Betreuung und Beratung von Kunden in Bezug auf kosmetische Produkte und Gestaltung ihres äußeren Erscheinungsbildes.Ausführen von Haarschnitten, Umformungen, Farbveränderungen, Erstellen von Frisuren, Maniküren und Make-up.
Ausgewählte schulische Inhalte:
- Empfang und Betreuung von Kunden
- Typberatung
- Farb- und Formveränderungen von Haaren
- Hygiene und Gesundheitsschutz
- Haarpflege und Gestaltung von Frisuren, Make-up und Nägeln
- Warenpräsentation
- Warenbestellung und Lagerhaltung
-
Beschäftigungsbereiche
zum Beispiel:
- Friseurbetriebe
- Wellness-Hotels
- Seniorenheime
- Kreuzfahrtschiffe
- mobile(r) Friseur(in)