Gärtner*in im Garten- und Landschaftsbau

 nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Fachbereich: Agrarwirtschaft

 

    Ausbildungsdauer:
3 Jahre

Berufliche Tätigkeiten:
Der Gärtnerberuf bietet vielseitige Tätigkeitsfelder in den Bereichen Dienstleistung und Produktion. Erlernt werden der Umgang mit Pflanzen, der Einsatz verschiedener Materialien, Maschinen, Substrate, Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Gute Umgangsformen bei Kundenkontakten werden geschult.


Ausgewählte schulische Inhalte:
-      Gärtnerische Neuanlagen
-      Pflegemaßnahmen
-      Fach- und umweltgerechte Pflanzenauswahl und - nutzung
-      Bodenkunde / Erdarbeiten
-      Pflanzenschutz
-      Pflanzenernährung
-      Kundenberatung
-      Vermessungskunde
-      Material- und Baustoffeigenschaften
-      VOB und DIN-Normen
-      Arbeitsplanung und Kostenrechnung

Beschäftigungsbereiche

zum Beispiel:
- Garten- und Landschaftsbau
- Kommunale Gartenbetriebe
- Gartencenter
- Baumärkte

Weitere Informationen der Arbeitsagenturzurück zur Auswahlzurück zur Übersicht