Kosmetiker*in
nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO)
Fachbereich: Gesundheit, Erziehung und Soziales
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Berufliche Tätigkeiten:
Betreuung und Beratung von Kunden in Bezug auf Präparate und Behandlungen zur Körper- und Schönheitspflege.
Dazu gehören z. B. das Ausführen von pflegenden Behandlungen des Gesichts, der Hände und der Füße, sowie das Erstellen von Nageldesign und Make-up. Möglich ist auch die Durchführung verschiedener Wellness-Körpermassagen.
Ausgewählte schulische Inhalte:
- Empfang und Betreuung von Kunden
- Hygiene und Gesundheitsschutz
- Anatomie und Physiologie der Haut
- Behandlung verschiedener Hauttypen und Hautbilder
- Typberatung
- Gestaltung von Make-up und Nägeln
- Warenpräsentation
- Warenbestellung und Lagerhaltung
-
Beschäftigungsbereiche
zum Beispiel:
- Kosmetik-Studios
- Parfümerien
- Wellness-Hotels
- Kreuzfahrtschiffe
- Clubanlagen
- als mobile(r) Kosmetiker(in)