Kosmetiker*in

 nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO)

Fachbereich: Gesundheit, Erziehung und Soziales

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Berufliche Tätigkeiten:

Betreuung und Beratung von Kunden in Bezug auf Präparate und Behandlungen zur Körper- und Schönheitspflege.
Dazu gehören z. B. das Ausführen von pflegenden Behandlungen des Gesichts, der Hände und der Füße, sowie das Erstellen von Nageldesign und Make-up. Möglich ist auch die Durchführung verschiedener Wellness-Körpermassagen.

Ausgewählte schulische Inhalte:
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  Empfang und Betreuung von Kunden
-  Hygiene und Gesundheitsschutz
-  Anatomie und Physiologie der Haut
-  Behandlung verschiedener Hauttypen und Hautbilder
-  Typberatung
-  Gestaltung von Make-up und Nägeln
-  Warenpräsentation
-  Warenbestellung und Lagerhaltung

 

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Beschäftigungsbereiche

zum Beispiel:
-  Kosmetik-Studios
-  Parfümerien
-  Wellness-Hotels
-  Kreuzfahrtschiffe
-  Clubanlagen
-  als mobile(r) Kosmetiker(in)

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