Die CJD Christophorusschule Dortmund – Berufskolleg

Die CJD Christophorusschule ist eine sogenannte Ersatzschule (1).  Sie arbeitet mit Schülerinnen und Schülern zusammen, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (2) haben.
Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf besuchen unsere Schule. Wir wollen ihnen helfen, eine anerkannte Berufsausbildung abzuschließen. Viele Schülerinnen und Schüler wissen allerdings auch noch nicht, was sie werden wollen und welcher Beruf zu ihnen passt. Manchmal fehlen auch noch andere Voraussetzungen, um eine Berufsausbildung zu beginnen. Daran arbeiten wir gemeinsam mit diesen Schülerinnen und Schülern in den ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen.

Die Schülerinnen und Schüler der CJD Christophorusschule kommen aus dem CJD Dortmund oder von anderen Einrichtungen (Trägern).  800 bis 900 Schülerinnen und Schüler besuchen jedes Jahr die CJD Christophorusschule Dortmund.

In der CJD Christophorusschule gibt es auch Internationale Förderklassen. Diese sind für Schülerinnen und Schüler da, die in Deutschland Asyl suchen, weil sie aus ihrer Heimat fliehen mussten. Der Schwerpunkt des Unterrichts besteht darin, die deutsche Sprache zu lernen und sich beruflich zu orientieren und zu qualifizieren.

Erläuterungen

(1) Ersatzschulen

Ersatzschulen sind Privatschulen. Privatschulen sind Schulen, die sich im Gegensatz zu Schulen in öffentlicher Trägerschaft in der Verantwortung eines freien (nichtstaatlichen) Schulträgers befinden. Sie haben größere Freiheiten in den Zielsetzungen und Schwerpunkten ihrer Arbeit. Sie bieten grundsätzlich die gleichen Unterrichtsinhalte wie öffentliche Schulen an und sind berechtigt, im Rahmen der geltenden Vorschriften nach eigenen Lehr- und Erziehungsmethoden zu arbeiten, die den öffentlichen Schulen gleichwertig sind. Sie können sich eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung geben.


(2) Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben Menschen, die besondere Lern- und Arbeitsbedingungen brauchen, um einen Schulabschluss zu erwerben oder eine Berufsausbildung zu machen. Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf muss bei der Schulaufsicht beantragt werden, die darüber letztendlich entscheidet.