Bau- und Metallmaler*in
nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42 Handwerksordnung (HwO)
Fachbereich: Farbtechnik
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Berufliche Tätigkeiten:
Der Bau- und Metallmaler hat die Aufgabe Objekte vor Umwelteinflüssen zu schützen, Dinge in Stand zu setzen und zu verschönern. In den letzten Jahren kommt dem Thema Energie (Wärmedämmung) ein immer größerer Stellenwert zu.
Ausgewählte schulische Inhalte:
Kernthemen des schulischen Unterrichts sind der Schutz und die Verschönerung von verschiedenen Untergründen, hauptsächlich aus Holz, Metall und von mineralischer Konsistenz.
Beschäftigungsbereiche
zum Beispiel:
-Malerbetriebe
-Hausmeisterservice
-Baumärkte