Werker*in im Gartenbau
nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 4 Handwerksordnung (HwO)
Fachbereich: Agrarwirtschaft
Fachrichtungen:
Garten und Landschaftsbau
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Berufliche Tätigkeiten:
Der Werkerberuf bietet vielseitige Tätigkeitsfelder in den Bereichen Dienstleistung und Produktion. Erlernt werden der Umgang mit Pflanzen, der Einsatz von berufsspezifischen Materialien, Geräte und Maschinen. Gute Umgangsformen bei Kundenkontakten werden thematisiert.
Ausgewählte schulische Inhalte:
- Bodenkunde
- Vegetative und generative Vermehrung
- Fachrichtungsspezifische Pflanzenkenntnisse
- Grundlagen der Pflanzenernährung
- Gesunderhaltung von Pflanzen
- Wegebau
- Beetanlage
- Pflegemaßnahmen
Beschäftigungsbereiche
zum Beispiel:
- Garten- und Landschaftsbau
- Friedhofsgärtnereien
- Gartencenter
- Gärtnerische
Produktionsbetriebe