Fachlagerist*in
nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Fachbereich: Wirtschaft und Verwaltung
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Berufliche Tätigkeiten:
Fachlagerist*innen nehmen Güter an und führen anhand der Begleitpapiere eine Wareneingangsprüfung durch. Sie lagern die Güter sachgerecht ein. Im Rahmen regelmäßiger Inventuren kontrollieren sie den Lagerbestand. Für den Versand verpacken sie Güter, füllen Begleitpapiere aus, stellen Liefereinheiten zusammen und beladen Lkws. Sie transportieren Güter mithilfe von Fördermitteln, z.B. Gabelstapler.
Ausgewählte schulische Inhalte:
- Güter annehmen und kontrollieren
- Güter lagern
- Güter bearbeiten
- Güter im Betrieb transportieren
- Güter kommissionieren
- Güter verpacken
- Güter verladen
- Güter versenden
Beschäftigungsbereiche
zum Beispiel:
- Logistikdienstleister
- Speditionen
- Handelsbetriebe