Maler und Lackier*in
nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO)
Fachbereich: Farbtechnik
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Berufliche Tätigkeiten:
Die Maler und Lackierer/-innen der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung gestalten, beschichten und bekleiden Innenwände, Decken, Böden und Fassaden von Gebäuden. Sie halten Objekte aus den unterschiedlichsten Materialien instand oder geben Ihnen durch farbige Beschichtungen eine neue Oberfläche.
Ausgewählte schulische Inhalte:
Die Bearbeitung verschiedener Untergründe (Holz, Metall, Putz) bzw. die dekorative Gestaltung von Wänden gehören zu den Kernthemen des Unterrichts.Dazu kommen Themen der selbstständigen Führung eines Betriebes (Marketing, Qualitätssicherung, Kalkulation, Kundenakquise)
Beschäftigungsbereiche
Typische Branchen:
Beschäftigung
- im Maler- und Lackiererhandwerk
- in Betrieben für
Bodenbeschichtungstechnik
- im Trockenbau
- im Fassadenbau
- bei Hochbaufirmen