Tischler*in

 nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO)

Fachbereich: Bau- und Holztechnik

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Berufliche Tätigkeiten:
Tischler*innen stellen Möbel, Fenster und Türen, aber auch Innenausbauten so­wie Messe-­ und Ladeneinrichtungen in Einzelanfertigung in Team- und in Einzelarbeit her. Handwerkliche, maschinelle und computergestützte Tätigkeiten kommen vor. Auch Beratungs- und Planungstätigkeiten gehören in den Beruf.

Tätig sind sie sowohl in der Werkstatt als auch auf Baustellen. Neben der Erstellung von neuen Werkstücken werden auch Teile gepflegt, repariert und instand gesetzt.

Ausgewählte schulische Inhalte:

- Einfache Produkte aus Holz herstellen

- Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen

- Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen

- Kleinmöbel herstellen

- Einzelmöbel herstellen

- Systemmöbel herstellen

- Einbaumöbel herstellen und montieren

- Raumbegrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montieren

- Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren

- Baukörper abschließende Bauelemente herstellen und montieren

- Erzeugnisse warten und instand halten

- Einen Arbeitsauftrag aus dem Tätigkeitsfeld ausführen

 

-

Beschäftigungsbereiche

zum Beispiel:
- Tischlereien
- Küchenfachfirmen
- Wohnungsbaugesellschaften
- Messebau
- Ladenbau

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